Ab sofort gilt 2G-Regel bei LOK-Heimspielen

Ricardo SteinickeHerren 1

Aufgrund des derzeitigen Corona-Infektionsgeschehens und der geltenden Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg haben ab sofort nur noch geimpfte und genesene ZuschauerInnen mit entsprechendem Nachweis Zutritt zu den Heimspielen von LOK BERNAU.

Die 2G-Regelung wird erstmals schon beim Heimspiel am kommenden Samstag gegen die RheinStars Köln (20. November, Spielbeginn 19.00 Uhr) gelten. Daraus ergibt sich auch eine erhöhte Kapazität der Auslastung. Auf den Tribünen können alle Plätze ohne Mindestabstand gebucht werden. Grundsätzlich entfällt auch die Maskenpflicht in der Halle.

Plätze in Block F (Baseline Gästeseite) werden weiterhin entsprechend der Buchung mit Mindestabstand bestuhlt und können im Ticketshop reserviert werden unter: https://ssv-lok-bernau.de/tickets

Regelungen zum 2G-Nachweis

Am Einlass ist vorzuzeigen:

  • Ticket (digital oder ausgedruckt)
  • 2G-Nachweis
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis, Führerschein)

Kinder (bis einschließlich 6 Jahre): kostenfreier Einlass über Ticket der Eltern. Es ist kein 2G-Nachweis erforderlich.

Kinder (7 bis 12 Jahre): eigenes personalisiertes Ticket ist erforderlich. Es ist kein 2G-Nachweis erforderlich.

Kinder und Jugendliche (13 bis 18 Jahre): personalisiertes Ticket ist erforderlich. Sofern kein 2G-Nachweis vorliegt, genügt ein Nachweis über einen Negativtest – Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test (Probenahme nicht älter als 48 Stunden).

Erwachsene: personalisiertes Ticket ist erforderlich. Als 2G-Nachweis wird ein Impfzertifikat (14 Tage nach der Zweitimpfung) anerkannt, für Genesene der Nachweis eines positiven PCR-Tests (mindestens 28 Tage alt, maximal 180 Tage alt).

Ausnahmeregelung: Gilt für Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde, wenn sie grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen. Die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen. Zusätzlich wird ein Nachweis über einen negativen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (Probenahme nicht älter als 48 Stunden) benötigt.

Empfehlung

Der Verein empfiehlt aufgrund des momentan dynamischen Infektionsgeschehens, dass sich alle Zuschauer – auch Geimpfte und Genesene – vor dem Besuch des Heimspiels selbst testen oder testen lassen.

Weiterhin wird auch das Tragen einer Maske in der Halle empfohlen, um so aktiv einen freiwilligen Beitrag zum Infektionsschutz zu leisten.